Ermäßigungen auf das Kursentgelt

Teilnehmende der VHS Völklingen können bei der Anmeldung zu einem Kurs eine Entgeltermäßigung formlos beantragen. Hierzu geben Sie bei der Online-Buchung im Feld “Bemerkungen” an, aufgrund welcher Personengruppe Sie eine Ermäßigung beanspruchen möchten. Den notwendigen Nachweis können Sie entweder persönlich im VHS-Sekretariat oder per E-Mails senden an vhs(at)voelklingen.de:

  • 50 Prozent auf das Kursengelt für Empfangende von Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II sowie deren Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen.
  • 30 Prozent auf das Kursentgelt für Schüler, Jugendliche bis 18 Jahre, Studenten, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende und FSJler 

Belegen mehrere Familienmitglieder Kurse in den u. a. Fachbereichen, so beträgt die Ermäßigung für jedes weitere Familienmitglied 20% der Kursgebühr (Familienermäßigung). Es wird jeweils nur eine Ermäßigung, Familien- oder Mehrfachbelegungsermäßigung, gewährt. Die für die Ermäßigung gültigen Fachbereiche:

  • Hauswirtschaft und Nähen
  • Ökologie
  • Elternbildung
  • Politische Bildung
  • Wirtschaft und Verwaltung (ohne EDV)

Bei Eltern-Kind-Seminaren und Kursen für Kinder zahlt das 1. Kind aus einer Familie das volle Jugendlichen-Entgelt, jedes weitere Kind 50 % des Jugendlichen-Entgeltes. Dies gilt nicht für Angebote der Jungen VHS.

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