Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der VHS Völklingen
Rechtsträger der Volkshochschule
Die Volkshochschule (VHS) Völklingen ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Völklingen.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt schriftlich mittels Anmeldeformulars, online über die Internetseite vhs.voelklingen.de oder telefonisch. Mit der Anmeldung kommt ein Vertrag zwischen der teilnehmenden Person und der VHS zustande. Eine Teilnahme ohne Anmeldung gilt als Anmeldung und verpflichtet zur Zahlung des Teilnahmeentgeltes.
Entgeltpflicht
Die Zahlungspflicht entsteht mit der Anmeldung zur Veranstaltung. Bei Einzelveranstaltungen ist das Entgelt zu Beginn fällig. Bei langfristigen Veranstaltungen kann das Entgelt in Teilbeträgen erhoben werden.
Zahlungsweise
Das Teilnahmeentgelt wird grundsätzlich per SEPA-Lastschrift eingezogen. Das SEPA-Mandat muss spätestens zum ersten Veranstaltungstermin vorliegen. Die Abbuchung erfolgt ca. zwei Wochen nach Kursbeginn oder zum Veranstaltungstermin. Eine Überweisung ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Rücklastschriftentgelte der Kreditinstitute, die nicht von der VHS zu vertreten sind, werden den Teilnehmenden in Rechnung gestellt.
Rücktritt und Erstattung
Ein Anspruch auf vollständige Rückzahlung besteht nur bei fristgerechter, schriftlicher Kündigung:
- Bei Kursen: unmittelbar nach dem ersten Termin
- Bei Bildungsurlauben, Wochenendseminaren, Einzelveranstaltungen: bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn
- Bei Studienfahrten/-reisen: bis zum festgesetzten Anmeldeschluss
- Für Studienfahrten/-reisen gilt: Ein Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen entbindet nicht von der Zahlungspflicht, da sich Teilnehmende durch private Reiserücktrittsversicherungen gegen entsprechende Risiken absichern können.Spätere Kündigungen können nur berücksichtigt werden:
- wenn der Platz neu besetzt werden kann oder
- bei wichtigem Grund (z. B. plötzliche Erkrankung, nachzuweisen durch ärztliches Attest). Dies gilt nicht für Studienreisen, für die die Reisebedingungen des Veranstalters maßgeblich sind.Bei einem Vertragsrücktritt wird ein Bearbeitungsentgelt von 10 Euro erhoben. Wird eine Veranstaltung aus Gründen, die die VHS zu vertreten hat, abgesagt, entfällt die Zahlungspflicht. Bereits gezahlte Entgelte werden erstattet. Bei Teilabsagen erfolgt eine anteilige Erstattung. Ein Anspruch auf Rückzahlung erlischt mit Beendigung der gebuchten Veranstaltung, sofern der Erstattungsanspruch nicht auf Gründen beruht, die die VHS zu vertreten hat.
Haftung
Die VHS haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für den Verlust oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Entgeltermäßigungen
Ermäßigungen werden nur auf Antrag und gegen Nachweis gewährt.
50 % Ermäßigung für:
- Empfangende von Leistungen nach SGB II
- Arbeitslosengeldempfangende (SGB III)
- Empfangende von Sozialhilfe (SGB XII)
- Inhabende einer SozialCard30 % Ermäßigung für:
- Schülerinnen und Schüler
- Studierende
- Auszubildende
- Grundwehr- oder Ersatzdienstleistende
- Freiwilligendienstleistende
- Inhabende der Ehrenamtskarte des SaarlandesSind im Programm der „Jungen VHS“ Teilnahmeentgelte ausgewiesen, gelten keine weiteren Ermäßigungen. Bei Eltern-Kind-Veranstaltungen zahlt das erste Kind das volle Kinder-/Jugendentgelt, jedes weitere erhält 50 % Ermäßigung. In sozialen Härtefällen kann die VHS-Direktorin/der VHS-Direktor ganz oder teilweise auf Teilnahmeentgelte verzichten. Ein Anspruch auf Ermäßigung erlischt mit Beendigung der jeweiligen Veranstaltung.
Mindestteilnehmerzahl
Die Angebote sind in der Regel für eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen kalkuliert. Wird die Mindestzahl nicht erreicht, kann die VHS:
- die Veranstaltung absagen,
- Kurse zusammenlegen,
- einvernehmlich mit den Teilnehmenden ein höheres Entgelt vereinbaren oder
- die Unterrichtsstunden reduzieren.Studienfahrten und -reisen
Die VHS tritt bei Studienreisen ausschließlich als Vermittlerin auf. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts (§§ 651a ff. BGB) sowie die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters. Rücktrittsrechte richten sich ausschließlich nach dessen Bedingungen.
Bei Studienfahrten, die als Bildungsfahrten durch die VHS selbst durchgeführt werden, tritt die VHS als Veranstalterin auf. In diesen Fällen gelten die Regelungen dieser AGB. Die Busfahrt sowie gegebenenfalls gebuchte Führungen oder Eintrittsentgelte dienen ausschließlich der Durchführung der Lehrveranstaltung
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die VHS informiert über Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung in der gesonderten Datenschutzerklärung. Diese ist auf der Website der VHS sowie im VHS- und Kulturbüro einsehbar. Die Datenschutzerklärung ist nicht Bestandteil dieser AGB, sondern erfüllt die gesetzlichen Informationspflichten gemäß Art. 13 DSGVO.
Satzung, Honorar- und Entgeltordnung
Die jeweils gültige Satzung sowie die Honorar- und Entgeltordnung sind im VHS- und Kulturbüro einsehbar oder können in der Ortsrechtssammlung der Stadt Völklingen abgerufen werden. Für das Vertragsverhältnis gilt die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige Fassung.
Stand: 16.01.2026